Wir übernehmen die Erstellung und fortlaufende Aktualisierung ihres Gefahrstoffverzeichnisses.
Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein.
Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon, Narkosegase usw.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. Das Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster) ist auch ein Teil der Gefährdungsbeurteilung und gibt eine Übersicht über Art und Menge der in den verschiedenen Arbeitsbereichen eingesetzten chemischen Stoffe mit Eigenschaften wie z.B. giftig, ätzend, sensibilisierend oder entzündbar.
Für Personen, die mit der fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung beauftragt sind, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Arbeitsmediziner, ist es die Basis für wesentliche Aufgaben wie:
- Substitutionsprüfung
- Beurteilung der Gefährdung
- Arbeitsmedizinische Betreuung/Vorsorge
- Identifikation von Gefährdungsschwerpunkten
- Identifikation von krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen, für die besondere Schutzmaßnahmen umzusetzen sind (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Expositionsverzeichnis)
Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffes,
- Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
- Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
- betroffene Arbeitsbereiche,
- Verweis auf Sicherheitsdatenblätter.
Um ein Gefahrstoffverzeichniss erstmalig erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente und Angaben:
-Sicherheitsdatenblätter (elektronsich als PDF)
-Standort/Arbeitsbereich der jeweiligen Stoffe
-durchschnittliche Lagermenge
-durchschnittlicher Jahresverbrauch (Schätzung)
-Art der Verwendung
-ggf. sonstige Angaben
Später informieren Sie uns nur noch über Neuzugänge bzw. über Abgänge von Gefahrstoffen sowie über sonstige Anpassungen (z.B. Änderungen des Standortes/Arbeitsbereiches, veränderte Lager- oder Verbrauchsmengen).
Diese Änderungsmeldungen können Sie später Online auf unserem Portal im geschützten Kundenbereich durchführen.
Die Bewertung der Gefahrstoffe (Gefährdungsbeurteilung) erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber. Unterstützt wird der Arbeitgeber dabei von Experten wie z.B. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte.
Die Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Gefahrstoffe kann ebenfalls hier gebucht werden.
Sollten Sie noch keine Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (Pväventionsfachleute) erhalten, können Sie diese hier anfragen. Diese Betreuung ist in allen Ländern Europas (EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) und vielen weiteren entwickelten Ländern weltweit gesetzlich vorgerschrieben.