Gefährdungsbeurteilung Anlagen Arbeitsmittel - Arbeitsschutzberatung ohne Vertrag

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Auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen haben Unternehmer die Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz einschließlich der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen.

Wir übernehmen die Erstellung und fortlaufende Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (sicherheitstechnischen Bewertung).

Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist rechtlich in Gesetzen und weiteren Vorschriften der jeweiligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verankert. Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeiten durchgeführt werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung als eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter durchzuführen und zu dokumentieren. Alle Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und -bedingungen müssen daraufhin untersucht werden, ob sie sicher sind oder inakzeptable Risiken bergen. Als Unternehmer/-in oder als Führungskraft tragen Sie die Verantwortung für diese Risiken und sollten sie schon allein deswegen kennen, beurteilen und minimieren.

Erkannte Gefährdungen, müssen über den gesamten Geschäftsbetrieb Eingang in die Gefährdungsbeurteilung finden. Die Gefährdungsbeurteilung ist deshalb keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlich zu pflegendes Dokument, welches jederzeit aktuelle Auskunft über bestehende Risiken und Schutzmaßnahmen gibt.

Nutzen Sie daher Ihre betrieblichen Fachkentnisse und das Präventionswissen unserer Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte, um die passende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und mit uns gemeinsam fortzuschreiben.
Um eine Gefährdungsbeurteilung in Form einer sicherheitstechnischen Bewertung erstmalig erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen Angaben:
-Tätigkeiten an der Anlage/Maschine
-Arbeitsumgebung
-Beschäftigte (z.B. Beschäftigung von Jugendlichen, Behinderten, Auszubildenden)
-verwendete Gefahrstoffe (Sicherheitsdatenblätter)
-Herstellerangaben/Bedienungsanleitung
-Informationen der in der Nähe befindlichen Arbeitsmittel und Anlagen (ggf. auch hier die Herstellerangaben/Bedienungsanleitungen)
-sonstige relevante Informationen

Hierzu setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, tauschen die notwendigen Informationen aus, besprechen die Vorgehensweisen und Informationsflüsse.

Später informieren Sie uns über neue Erkenntnisse, Veränderungen der Anlage/Maschine, Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen, so dass die Gefährdungsbeurteilung den aktuellen betrieblichen Bedingungen angepasst und fortgeschrieben werden kann.
Diese Änderungsmeldungen können Sie später Online auf unserem Portal im geschützten Kundenbereich durchführen.

Sollten Sie noch keine Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (Pväventionsfachleute) erhalten, können Sie diese hier anfragen. Diese Betreuung ist in allen Ländern Europas (EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) und vielen weiteren entwickelten Ländern weltweit gesetzlich vorgerschrieben.


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