Erstazstoffprüfung Gefahrstoff - Arbeitsschutzberatung ohne Vertrag

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Auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen haben Unternehmer die Verpflichtung, zu bestimmten Gefahrstoffen eine Ersatzstoffprüfung durchzuführen. Diese Ersatzstoffprüfung (Substitutionsprüfung) muss schriftlich dokumentiert werden und ist Bestandteil bzw. eine Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung.

Wir übernehmen die Durchführung der Ersatzstoffprüfung für Gefahrstoffe.
Um eine Ersatzstoffprüfung durchführen zu können, benötigen wir von Ihnen u.a. Angaben:

für den Primärstoff:
-Tätigkeitsbeschreibung/Umgang mit dem Gefahrstoff
-Einkaufspreis des Stoffes
-Einschätzung zur Qualität des zu erreichenden Geschäftszieles mit dem Primärstoff
-Einschätzung zur Effektivität des zu erreichenden Geschäftszieles mit dem Primärstoff
-Einschätzung zur Umweltverträglichkeit bzw. zu den Entsorgungsaufwendungen
-Arbeitsumgebung (z.B. Aussagen über Lüftung/Absaugung, Notfallausstattung, Raumgröße etc.)
-Beschäftigte (z.B. Beschäftigung von Jugendlichen, Behinderten, Auszubildenden)
-Sicherheitsdatenblatt
-Herstellerangaben/Verwendungsanleitung wenn vorhanden
-Informationen der in der Nähe befindlichen Arbeitsmittel und Anlagen (ggf. auch hier die Herstellerangaben/Bedienungsanleitungen)
-bislang verwendete PSA
-bislang durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen auf Grund der Verwendung des Stoffes
-bislang umgesetzte technische und organisatorische Schutzmaßnahmen auf Grund der Verwendung des Stoffes
-sonstige relevante Informationen

für den potentiellen Ersatzstoff:
-Sicherheitsdatenblatt
-Herstellerangaben/Verwendungsanleitung wenn vorhanden
-Einschätzung zur Qualität des zu erreichenden Geschäftszieles mit dem potentiellen Ersatzstoff
-Einschätzung zur Effektivität des zu erreichenden Geschäftszieles mit dem potentiellen Ersatzstoff
-Einschätzung zur Umweltverträglichkeit bzw. zu den Entsorgungsaufwendungen
-sonstige relevante Informationen für die Gegenüberstellung

Sollten Sie noch keine Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (Pväventionsfachleute) erhalten, können Sie diese hier anfragen. Diese Betreuung ist in allen Ländern Europas (EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) und vielen weiteren entwickelten Ländern weltweit gesetzlich vorgerschrieben.


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