Betriebsanweisung - Arbeitsschutzberatung ohne Vertrag

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Eine Betriebsanweisung ist ein Informationsaushang für die Beschäftigten in, auf die Zielgruppe abgestellter, verständlicher Form. Eine Betriebsanweisung informiert Beschäftigte über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen, Maßnahmen der Ersten Hilfe etc.

Wir übernehmen die Erstellung ihrer Betriebsanweisungen.
Um eine Betriebsanweisung erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente und Angaben:

-Sicherheitsdatenblätter bei Gefahrstoffanweisungen (elektronsich als PDF)
-Standort/Arbeitsbereich der jeweiligen Stoffe oder Maschinen/Anlagen/Arbeitsmittel
-Bedienungsanleitung/Verwendungsanleitung
-Angaben zur Zielgruppe (z.B. Auszubildende, Bildungsstand etc.)
-Art der Verwendung
-die Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Bereiche für die Betriebsanweisung
-ggf. relevante sonstige Angaben

Mehrsprachige Versionen von Betriebsanweisungen auf Anfrage.

Sollten Sie noch keine Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (Pväventionsfachleute) erhalten, können Sie diese hier anfragen. Diese Betreuung ist in allen Ländern Europas (EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) und vielen weiteren entwickelten Ländern weltweit gesetzlich vorgerschrieben.





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