Arbeitsmittelverzeichnis - Arbeitsschutzberatung ohne Vertrag

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Ein Arbeitsmittelverzeichnis stellt eine Übersicht über alle in Ihrem Betrieb verwendeten Arbeitsmittel und Anlagen sowie der festgelegten Prüffristen dar.
Wir übernehmen die Erstellung und fortlaufende Aktualisierung ihres Arbeitsmittelverzeichnisses.
Sofern möglich, prüfen unsere Arbeitsschutzexperten auch ihre festgelegten Prüffristen auf Plausibilität und gleichen diese Fristen mit Vorgaben des jeweiligen Vorschriftenwerkes ab.

Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen zu können.

Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV sind:
  • Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden
  • Dazu gehören auch die hausfesten Elektroinstallationen, Heizungs- und Klimatechnik, Rolltore etc.

Da der Umfang und die Diversität der im Betrieb verwendeten Arbeitsmittel und Anlagen oft erheblich ist, empfiehlt sich die Aufstellung eines Arbeitsmittelverzeichnisses (Prüfkataster), aus dem die zu prüfenden Arbeitsmittel, die Fristen und der Prüfer hervorgehen.
Um ein Arbeitsmittelverzeichniss erstmalig erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Liste aller Arbeitsmittel und Anlagen, welche folgende Mindestangaben enthält:
-Standort/Arbeitsbereich
-Art des Arbeitsmittels
-Bezeichnung
-Art und Umfang der Prüfungen (sofern schon bekannt)
-Prüfintervall (sofern schon bekannt)
-Prüfer (sofern schon bekannt)
-ggf. sonstige Angaben

Später informieren Sie uns nur noch über Neuzugänge bzw. über Abgänge von Arbeitsmitteln und Anlagen sowie über sonstige Anpassungen (z.B. Änderungen des Standortes/Arbeitsbereiches, veränderte Prüffristen/Prüfer etc.).
Diese Änderungsmeldungen können Sie später Online auf unserem Portal im geschützten Kundenbereich durchführen. Die Aktualisierung und Plausibilitätsprüfung erfolgt dann zeitnahe durch unsere Sicherheitsfachkräfte.

Die Bewertung der Arbeitsmittel und Anlagen (Gefährdungsbeurteilung) erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber. Unterstützt wird der Arbeitgeber dabei von Experten wie z.B. Sicherheitsfachkräfte, Sachkundige/Sachverständige und zugelassene Überwachungsstellen.

Sollten Sie noch keine Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte (Pväventionsfachleute) erhalten, können Sie diese hier anfragen. Diese Betreuung ist in allen Ländern Europas (EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) und vielen weiteren entwickelten Ländern weltweit gesetzlich vorgerschrieben.



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